Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Kalkulation der Preise für angebotene Leistungen ist nach den für die Arbeiten einschlägigen ÖNORMEN

2. In den angebotenen Preisen sind alle Lohn-, Material- und Transportkosten enthalten. Fahrtzeit ist Arbeitszeit.

3. Die Angebotsmaße sind überschlägig ermittelt. Aufmaß Feststellung und Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach Naturlaufmass gemäß den Bestimmungen der Fachnormen insbesondere nach ÖNORM B 2230.

4. Die veranschlagten Preise setzen eine ungestörte Leistungserbringung ohne Unterbrechung und Behinderung der Arbeiten voraus.

5. Die Leistungserbringung erfolgt nach Fachnormen für Maler- und Anstreicherarbeiten.

6. Es wird darauf hingewiesen, dass Streiflicht im Außen- und Innenbereich von der ÖNORM ausgenommen ist. Die Netzüberlappung bei Fassaden kann im Streiflicht auch nach der Schlussbeschichtung erkennbar sein. Dies ist technisch bedingt und kann nicht verhindert werden.

7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, über Wunsch des Auftragnehmers die Bestätigung abzugeben, ob eine selbständige Teilleistung in der bedungenen Qualität erbracht wurde. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftragnehmer von seiner weiteren Leistungspflicht befreit.

Für Schäden durch feuchtes Mauerwerk, sowie durch Einwirkungen, welche von uns nicht zu vertreten sind, wird keine Gewährleistung übernommen.

8. Zahlungskonditionen: Unsere Angebotspreise sind unter der Voraussetzung kalkuliert, dass die Leistungen nach Abschluss der Arbeiten und Rechnungslegung unverzüglich bezahlt werden. Die Zurückbehaltung von vereinbarten Teilzahlungen ist nicht zulässig. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Auftragnehmer von seiner Leistungspflicht befreit.

9. Acrylfugen sind Wartungsfugen. Ein Aufreißen der Acrylfugen ist technisch bedingt und kann nicht verhindert werden.

10. Strom und Wasser ist vom Auftraggeber beizustellen.

11. Die zu behandelten Holzoberflächen Unterliegen der „lebenden“ Eigenschaft des Holzes (schwinden und quellen des Holzes). Jeweilige Rissbildung kann nicht verhindert werden.

12. Rissbildung des Mauerwerkes bei Beschichtung der Wand- und Deckenflächen Nachträgliche Risse bei den zu bearbeitenden Oberflächen entziehen sich den Einflussbereich unseres Gewerkes. Da wir die Oberfläche behandeln, nicht aber den Aufbau des Mauerwerkes (Putz, Ziegel, etc.)

13. Feuchtigkeitsschäden auf Grund von mangelnder Dampfbremse bzw. Dampfsperre im Innenbereich die nach aufgebrachtem Vollwärmeschutz auftreten stehen nicht in unseren Zustandsbereich, daher gibt es keine Gewährleistung unseres Unternehmens.

14. Unebenheiten des Mauerwerkes werden bis 1,50cm +/- Ausgeglichen, der Rest im Verlauf der Mauer.

15. Wir kommen unserer Hinweispflicht nach, dass der fachgerechte Fensterbeinbau bzw. Abdichtung lt. Ö-Norm bauseits zu kontrollieren ist und wenn Arbeiten seitens der Fenstermontagefirmen zu verrichten sind, sind diese zu veranlassen.

16. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in einer Höhe von 8% verrechnet.

17. Alle angegebenen Maße sind zirka Maße.